Im Absolutismus hatte der Herrscher alle staatlichen Gewalten selbst in der Hand. Es sind dies:

gesetzgebende, (legislative)
vollziehende  (executive)
Recht sprechende Gewalt (judikative)

Er selbst stand über den Gesetzen und konnte allein entscheiden, ob und bei wem er Rat einholte. Beamte und Offiziere waren durch einen persönlichen Treueid an den Monarchen gebunden und schuldeten ihm unbedingten Gehorsam.
Ludwig war somit oberster Richter, oberster Gesetzgeber und gleichzeitig Regierungschef. Er stand über den Gesetzen, keiner kontrollierte ihn.

Zuletzt geändert: Sonntag, 15. Juli 2012, 19:43